Halbleiterschutz
Mit Hilfe des Halbleiterschutzgesetzes kann das Layout von Mikrochips geschützt werden. Ein erteilter Halbleiterschutz gewährt ein Nachbildungs- und Verwertungsverbot.
Schutzgegenstand:
Die dreidimensionalen Strukturen eines mikroelektronischen Halbleitererzeugnisses (Topografien).
Schutzvoraussetzungen:
Der Schutz von Topografien setzt Eigenart voraus.
Laufzeit:
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und beginnt mit der ersten Verwertung, sofern innerhalb von 2 Jahren eine Anmeldung erfolgt.
Erstreckungsbereich:
Im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
